Die TreuhandExperten Herisau zum neuen Aktienrecht 2023: Pflicht zur eingeschränkten Revision bei hälftigem Kapitalverlust

Das neue Aktienrecht, welches am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, sieht zahlreiche Anpassungen und Reformen betreffend Kapitalverlust, Überschuldung und Zahlungs(un)fähigkeit vor. Diese Neuerungen sind auch für Gesellschaften relevant, welche über keine Revisionsstelle verfügen (opting-out). Sie bringen v.a. im Bereich des...