Immo­bi­lien als Privat­person oder über eine Immo­bi­li­en­ge­sell­schaft halten?

Werden Immo­bi­lien im Privat­ver­mögen gehalten, unter­liegen Einkommen und Vermögen der Einkom­mens- respek­tive der Vermö­gens­steuer des jewei­ligen Kantons, in dem die Immo­bilie liegt. Das Einkommen setzt sich aus Miet­ein­nahmen respek­tive Eigen­miet­wert abzüg­lich Unter­halts­kosten zusammen, während das Vermögen den Steu­er­wert der...