Alle Institutionen sowie Einzelunternehmer, die mit ihrer Tätigkeit dem Bundesgesetz zur Bekämpfung der Geldwäscherei (GwG) unterstellt sind, haben die Pflicht, diverse Verhaltens- und Dokumentationsregeln zu befolgen und diese im Wesentlichen jährlich durch eine unabhängige akkreditierte GwG-Prüfstelle prüfen zu lassen.
08.11.2022