Steuerliche Fördermassnahmen der Kantone können Unternehmen spürbar entlasten. Trotzdem bleiben viele dieser Instrumente ungenutzt. Gleichzeitig verändert die globale Mindestbesteuerung die Spielregeln. Für Unternehmen wird es damit entscheidend, ihre steuerlichen Möglichkeiten neu einzuordnen und aktiv zu nutzen.
Seit jeher setzen die Kantone steuerliche Fördermassnahmen ein, um ihre Standortattraktivität zu stärken. Richtig eingesetzt, können sie erhebliche finanzielle Vorteile bringen. In der Praxis zeigt sich jedoch oft ein anderes Bild: Viele Unternehmen kennen die bestehenden Instrumente zwar dem Namen nach, nutzen sie aber nicht oder nur teilweise. In vielen Fällen wird vernachlässigt zu prüfen, ob sie von den kantonalen Fördermassnahmen profitieren können. Ebenso wird die Notwendigkeit, Entlastungen aktiv zu beantragen, häufig nicht erkannt.
Steuerreform STAF: bekannte Regeln, wenig Wirkung
Mit der Annahme der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) im Jahr 2019 hat sich die Schweiz zu einem international akzeptierten Steuersystem bekannt.
Im Zentrum stehen insbesondere zwei Instrumente: die Patentbox und der zusätzliche Abzug für Forschung und Entwicklung (F&E). Die Patentbox erlaubt es, Gewinne aus Patenten und vergleichbaren Rechten, soweit sie einen ausreichenden Bezug zur Schweiz haben, steuerlich privilegiert zu erfassen. Ergänzend können Unternehmen ihren steuerlich abzugsfähigen Forschungsaufwand fiktiv erhöhen – je nach Kanton um bis zu 50 Prozent, konkret im Kanton St. Gallen um bis zu 40 Prozent. Begünstigt sind sowohl eigene Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in der Schweiz als auch inländisch finanzierte Auftragsforschung. Beide Instrumente setzen gezielte Anreize für Innovation und können die Steuerbelastung deutlich reduzieren. Dennoch wird dieses Potenzial häufig nicht ausgeschöpft – nicht zuletzt, weil die entsprechenden Abzüge ausdrücklich in der Steuererklärung geltend gemacht werden müssen.
Weitere Entlastungen - mit klaren Grenzen
Neben Patentbox und F&E-Abzug haben die Kantone weitere steuerliche Erleichterungen eingeführt, etwa bei der Kapitalsteuer oder bei der Teilbesteuerung von Dividenden. Einzelne Kantone wenden zusätzliche Instrumente wie den Eigenfinanzierungsabzug an.
Allerdings gibt es Entlastungsbegrenzungen, die festlegen, wie stark der steuerbare Gewinn insgesamt reduziert werden darf. Diese Grenzen unterscheiden sich je nach Kanton und können im konkreten Einzelfall entscheidend sein. Ohne genaue Kenntnis der kantonalen Regelungen bleibt viel Gestaltungsspielraum ungenutzt.
Mindeststeuer stellt Anreize infrage
Zusätzliche Dynamik bringt die Umsetzung der OECD-Reform zur globalen Mindestbesteuerung (BEPS Pillar 2). Für Unternehmen grosser internationaler Gruppen gilt künftig eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent. In Kantonen mit einem tieferen effektiven Steuersatz wird eine Ergänzungssteuer erhoben.
Damit verlieren klassische Steueranreize für betroffene Unternehmen einen Teil ihrer Wirkung. Um diesen Effekt abzufedern, entwickeln die Kantone neue Instrumente – insbesondere sogenannte qualifizierende Steuergutschriften. Diese Subventionsmodelle sollen die OECD-Vorgaben erfüllen, da sie den effektiven Steuersatz nicht senken. So können Unternehmen gezielt entlastet und Investitionen gefördert werden.
Fazit
Kantonale Steueranreize bleiben ein wichtiger Bestandteil der Standortpolitik – ihre Anwendung wird jedoch komplexer. Für Unternehmen lohnt es sich, bestehende und neue Instrumente frühzeitig zu prüfen und deren Wirkung im eigenen Umfeld realistisch einzuordnen. Gerade weil viele Entlastungen nur auf Antrag gewährt werden und kantonale sowie internationale Vorgaben zunehmend zusammenspielen, kann eine strukturierte Analyse der steuerlichen Ausgangslage erhebliche finanzielle Vorteile bringen.
PwC unterstützt Unternehmen dabei als erfahrener Partner mit fundierter Expertise und massgeschneiderten Lösungen, um steuerliche Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen und langfristig Mehrwert zu schaffen.
AUTOR

Roman Fallet
Partner, Steuer- und Rechtsberatung, Eidg. dipl. Steuerexperte, Pricewaterhouse-Coopers AG, St. Gallen
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Mirco Wehrle
Senior Manager, Steuer- und Rechtsberatung, Rechtsanwalt, Pricewaterhouse-Coopers AG, St. Gallen