Seit Anfang 2026 besteht eine zusätzliche Möglichkeit, die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen zu steigern: die Bildung einer sogenannten lokalen Elektrizitätsgemeinschaft. Sie erlaubt den Verkauf von lokal produziertem Strom innerhalb eines Quartiers oder einer ganzen Gemeinde.
Energiegemeinschaften bieten die Chance, den selbst erzeugten Strom vor Ort zu nutzen, den Eigenverbrauch zu optimieren sowie die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage zu steigern. Bereits seit 2018 können mehrere Parteien einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (kurz: ZEV) gründen, um den vor Ort produzierten Solarstrom innerhalb dieses Zusammenschlusses gemeinsam zu verbrauchen. Die Bildung eines ZEV beschränkt sich zumeist auf einzelne Gebäude, weil das öffentliche Stromnetz dazu nicht genutzt werden darf. Seit 2025 ist zusätzlich ein virtueller ZEV (kurz: vZEV) möglich. Dabei lässt sich mit allen Liegenschaften, die an der gleichen Verteilkabine angeschlossen sind, ein Zusammenschluss bilden. Für die Stromverteilung innerhalb eines solchen VZEV dürfen die bestehenden Leitungen und die lokale elektrische Infrastruktur beim Netzanschlusspunkt verwendet werden. Ausserdem übernimmt der Netzbetreiber die Messung und liefert alle notwendigen Messwerte an die vZEV-Betreibenden.
Zusammenschluss zur Elektrizitätsgemeinschaft auf lokaler Ebene
Mit der "lokalen Elektrizitätsgemeinschaft" (LEG) ist seit dem 1. Januar 2026 die Möglichkeit dazugekommen, Strom aus lokaler Produktion innerhalb eines Quartiers oder über eine ganze Gemeinde hinweg zu verkaufen und zu nutzen. Das bedeutet konkret: Stromproduzentinnen und -produzenten sowie Endverbraucherinnen und -verbraucher in einem Quartier oder einer Gemeinde können sich zu einer LEG zusammenschliessen. Innerhalb dieser Gemeinschaft versorgen sie sich über das öffentliche Netz mit der selbst erzeugten Elektrizität. Die Teilnehmenden bleiben dabei weiterhin Kunden beim Netzbetreiber und nutzen dessen bestehende Messinfrastruktur.
Für den lokal verbrauchten Strom profitiert die LEG von einem um 40% reduzierten Netznutzungstarif (innerhalb eines Trafokreises) bzw. um 20% bei Beanspruchung einer zweiten Transformationsnetzebene. Durch diese Reduktion entsteht ein interessanter Spielraum für die Festlegung des LEG-Stromtarifs. Welcher sinnvoll ist und sowohl Produzentinnen und Produzenten als auch Konsumentinnen und Konsumenten einen Vorteil bringt, zeigt der Tarifrechner der unabhängigen Plattform lokalerstrom.ch. Ebenso bietet die Plattform Informationen, Anleitung und verschiedene Hilfsmittel für die Umsetzung einer LEG. Auch die Fachleute von "eteam - ihre energieberatung" können bei der Planung einer LEG Unterstützung bieten.
Hier lässt sich ein Termin vereinbaren: www.eteam-tg.ch
Minimale Einspeisevergütung
Eine weitere Neuerung seit diesem Jahr betrifft die Einspeisevergütung. Wie bisher sind die Netzbetreiber verpflichtet, den Produzentinnen und Produzenten den Strom, den sie ins Netz einspeisen, abzunehmen und angemessen zu vergüten. Können sich Anlagen- und Netzbetreiber über die Höhe der Vergütung nicht einigen, richtet sich die Vergütungshöhe neu nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis, was die Produzierenden vor kurzfristigen Marktpreisschwankungen schützt. Um sie zusätzlich vor sehr tiefen mittleren Marktpreisen zu bewahren, gibt es neu Minimalvergütungen für Anlagen bis zu einer Leistung von 150 kW.
Weitere Infos bieten im ganzen Kanton die neutralen Energiefachleute von eteam: www.eteam-tg.ch